Unterrichtsgebühren
Auszug aus der Gebührenordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker vom 01.09.2008:
Die vollständige Gebührenordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.
Sämtliche Schulgebühren sind Schuljahresgebühren, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsgebühren werden in 11 Raten (September bis Juli) im Einzugsverfahren von den Hofer Symphonikern eingehoben.
Die nachfolgend genannten Gebühren beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
Grundfächer
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof 25,40 €/Monat
Einzelunterricht Hauptfächer (Instrumental- und Vokalfächer)
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (50 Min.) 75,40 €/Monat
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (25 Min.) 43,40 €/Monat
Ensembles, Kammermusik, Bands, Orchester, Theoriefächer
bei Belegung eines Hauptfaches gebührenfrei 10,50 €/Monat
Familienermäßigung der Hauptfachgebühr ist auf Antrag möglich. Die Gebühren für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.
Marion Rauh
Musikschulsekretariat
Tel. +49 9281 7200-32
Fax. +49 9281 7200-72
rauh@hofer-symphoniker.de
Carmen Eckert
Musikschulassistentin
Tel. +49 9281 7200-31
Fax. +49 9281 7200-72
eckert@hofer-symphoniker.de
