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Unterrichtsgebühren

Auszug aus der Gebührenordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker vom 01.09.2008:

Die vollständige Gebührenordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.

Sämtliche Schulgebühren sind Schuljahresgebühren, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsgebühren werden in 11 Raten (September bis Juli) im Einzugsverfahren von den Hofer Symphonikern eingehoben.

Die nachfolgend genannten Gebühren beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof

Grundfächer
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof                   25,40 €/Monat

Einzelunterricht Hauptfächer (Instrumental- und Vokalfächer)
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (50 Min.)    75,40 €/Monat
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (25 Min.)    43,40 €/Monat

Ensembles, Kammermusik, Bands, Orchester, Theoriefächer
bei Belegung eines Hauptfaches gebührenfrei    10,50 €/Monat

Familienermäßigung der Hauptfachgebühr ist auf Antrag möglich. Die Gebühren für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.
       

Marion Rauh

Musikschulsekretariat

Tel. +49 9281 7200-32
Fax. +49 9281 7200-72
rauh@hofer-symphoniker.de

Carmen Eckert

Musikschulassistentin

Tel. +49 9281 7200-31
Fax. +49 9281 7200-72
eckert@hofer-symphoniker.de

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