Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hofer Symphoniker gGmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Hofer Symphoniker gGmbH geschlossenen Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, Gutscheinen und Wahl- bzw. Vollabonnements.

1.2 Weiterhin finden die AGB auch Anwendung über die über den Online-Verkauf auf der Webseite www.hofer-symphoniker.de geschlossenen Verträge hinsichtlich des Erwerbs von Eintrittskarten und Konzertabonnements.

2. Erwerb von Eintrittskarten und Abonnements

2.1 Allgemeine Regelungen

2.1.1 Spielpläne und Anfangszeiten
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden von der Hofer Symphoniker gGmbH in den von ihr herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen und auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Hofer Symphoniker gGmbH keine Gewähr.

2.1.2 Eintrittspreise und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Ermäßigungsbedingungen sind auf unserer Homepage ersichtlich. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, wie Neujahrskonzerte, etc.) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Eintrittspreise und Ermäßigungen gelten nur für Eigenveranstaltungen der Hofer Symphoniker gGmbH, nicht für Gastspiele.

Ermäßigte Karten gibt es bei für Schüler und Studenten, jeweils in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis, diese Karten sind nicht übertragbar. Auf bereits erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Personen mit Einschränkungen, die einen Behindertenausweis mit dem Buchstaben B vorweisen können, erhalten für ihre Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.

Für RollstuhlfahrerInnen und je eine Begleitperson steht eine bestimmte Anzahl von speziellen Plätzen zur Verfügung, die im Kartenbüro gesondert bestellt werden müssen.

2.2 Reservierung und Vorverkauf

2.2.1. Regelungen für alle Verkaufswege
Der Kartenvorverkauf beginnt im Kartenbüro der Hofer Symphoniker gGmbH und online zu den in den Veröffentlichungen genannten Zeitpunkten. Die Hofer Symphoniker gGmbH behält sich vor, den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Für Gruppenbestellungen können besondere Regelungen gelten.

2.2.2 Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten
Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Bei Absage oder bei Abbruch einer Vorstellung, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt war, wird eine Ersatzvorstellung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis  gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden.

2.2.3. Reservierungen
Eintrittskarten können im Kartenbüro der Hofer Symphoniker gGmbH persönlich oder telefonisch reserviert werden. Wir bitten um Verständnis, dass dafür Ihre persönlichen Daten erfasst werden müssen. Eine Reservierung für die Abendkasse ist möglich.

2.2.4 Kartenbüro und Abendkasse
Das Kartenbüro ist Montag bis Donnertag von 09-17 Uhr und am freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Die Bezahlung von Eintrittskarten und Gutscheinen im Kartenbüro der Hofer Symphoniker gGmbH erfolgt in bar, mit ec-Karte, per SEPA-Lastschrift oder mittels eines von der Hofer Symphoniker gGmbH ausgestellten Gutscheins.
Telefonische Bestellungen können auch an der Abendkasse hinterlegt oder gegen 2 Euro Versandgebühr auf Risiko des Bestellers per Post zugeschickt werden. Die Bezahlung bei Kartenversand erfolgt ausschließlich per Vorabüberweisung.
Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Für die Abendkasse reservierte Karten müssen spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, danach verfällt die Reservierung.
Vorverkauf und Reservierungen für andere Veranstaltungen sind an der Abendkasse nicht möglich.


2.3 Online-Verkauf für TicketsOnline-Bestellungen sind auf der Homepage der Hofer Symphoniker gGmbH über den Spielplan möglich.

Im Spielplan sind alle Konzerte der Hofer Symphoniker aufgelistet. Die Konzerte, die online zu buchen sind, haben einen Button „online-Tickets“. Suchen Sie das gewünschte Konzert aus und klicken auf den Link „Online Tickets“. Wenn Sie auf den Link klicken wird das ausgewählte Konzert angezeigt.
Bestplatzbuchung: Hier wird automatisch der beste Platz in der gewünschten Platzkategorie zugeteilt, der verfügbar ist. Nach Eingabe der gewünschten Platzanzahl werden die Plätze  angezeigt. Nun gibt es die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Über den link „weiter“ erreicht man das Adressfeld, das zwingend auszufüllen ist. Online-Käufe können nur von Personen ab 16 Jahren getätigt werden. Ermäßigte Tickets werden ausschließlich über das Kartenbüro verkauft. Mit „bestätigen“ erhält man die Zusammenfassung. Unter Beachtung der weiteren Hinweisen, kann der Kaufvorgang durch akzeptieren der AGB fortgesetzt erden und man gelangt zum Zahlungsbild. Nach Auswahl der Zahlart und der Eingabe der Zahlungsdaten wird der  Bezahlvorgang durch „kaufen“ abgeschlossen. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen. Der Kunde erhält eine Bestätigung per Mail, die  zur Kartenabholung vorgelegt wird.  Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit über „zurück“ oder durch das Schließen des Browser-Fensters abbrechen.
Saalplanbuchung: Bei diesem Buchungsvorgang besteht die Möglichkeit, ganz gezielt bestimmte Sitzplätze aussuchen. Es werden im Saalplan ausschließlich verfügbare Plätze angezeigt, die durch Anklicken ausgewählt werden. Der weitere Ablauf des Kaufvorgangs entspricht der oben beschriebenen Bestplatzbuchung.

2.3.1 Der Nutzer ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann die Hofer Symphoniker gGmbH, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Online-Bestellungen können an der Abendkasse hinterlegt oder gegen 2,00 Euro Versandgebühr auf Risiko des Bestellers per Post zugeschickt werden. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage  nach Eingang der Bestellung. Eine eventuelle Verzögerung der Auslieferung wird dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Für die Abholung an der Abendkasse legt der Nutzer die Kaufbestätigung mit einer Abholnummer vor.

2.3.4 Die Hofer Symphoniker gGmbH behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen.

3. Umtausch bzw. Rücknahme

Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

4. Abonnementbedingungen Voll-Abonnements

4.1 Umfang des Abonnements
Das Abonnement gilt für eine Spielzeit und umfasst pro Abonnent einen festgelegten Platz für alle 11 Konzerte der Symphoniekonzertreihe. Die Spielzeit richtet sich nach dem aktuellen Spielplan. Änderungswünsche zum Platz, etc. können jederzeit mitgeteilt werden, diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

4.2 Abonnementpreis
Die jeweils gültigen Abonnementpreise sind auf unserer Homepage unter Kartens ervice ersichtlich.

4.3 Zahlungsweise
Die Bezahlung des Abonnements erfolgt per SEPA-Lastschrift, in Ausnahmefällen ist auch bar, mit ec-Karte und per Überweisung möglich. Datum der Abbuchung ist der 01.10, 01.12. und der 01.03 der jeweiligen Spielzeit (Drei gleiche Raten des Gesamtbetrags)

4.4 Zusendung der Abonnementkarten
Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt zeitnah vor dem ersten Konzert im September der jeweiligen Spielzeit.

4.5 Umtausch und Rücknahme
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Abonnementkarten.
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Die Hofer Symphoniker gGmbH behält sich ein Umsetzungsrecht vor, wenn dies aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen erforderlich wird. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.

4.6 Verlängerung des Abonnements
Das Abonnement behält seine Gültigkeit auch für die jeweils nächste Saison, wenn es nicht spätestens zum 15. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.

4.7 Weitergabe von Abonnementkarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht gestattet. Im privaten Umfeld können Abonnementkarten weitergegeben werden, ein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte besteht nicht.

4.8 Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift seiner Bankverbindung dem Kartenbüro schriftlich mitzuteilen.

4.9 Verlust von Abonnementkarten
Verliert ein Abonnent seinen Abonnementkarten, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises Ersatzkarten ausgestellt werden. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

5. Abonnementbedingungen Wahl-Abonnements

5.1 Umfang des Wahl-Abonnements
Das Abonnement gilt für eine Spielzeit und umfasst pro Abonnent:
Wahlabo 3:  3 Symphoniekonzerte aus der Reihe mit 11 Symphoniekonzerten
Wahlabo 6:  6 Symphoniekonzerte aus der Reihe mit 11 Symphoniekonzerten

5.2 Abonnementpreis
Die jeweils gültigen Abonnementpreise sind  auf unserer Homepage unter Kartenservice ersichtlich.

5.3 Zahlungsweise
Die Bezahlung des Wahl-Abonnements erfolgt vorrangig per SEPA-Lastschrift, kann aber auch in bar, mit ec-Karte oder per Überweisung getätigt werden. Datum der Abbuchung ist der 01.12. der jeweiligen Spielzeit.

5.4 Zusendung/Abholung der Eintrittskarten
Die Buchung der Wahl-Abonnements erfolgt ab Beginn der jeweiligen Spielzeit. Schriftliche Reservierungen können auch schon vorab erfolgen und werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt zeitnah vor dem ersten Konzert.

5.5 Umtausch von Eintrittskarten nach Einlösung

Kann ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb der laufenden Spielzeit in ein anderes Konzert zu tauschen, sofern noch vorhanden. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.

6. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

7. Besucherordnung 

7.1 Es gilt grundsätzlich die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte.

7.2 Einlass in den Zuschauerraum wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt.

7.3 Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause, besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum, wenn Besucher nach Beginn der Vorstellung eintreffen. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

7.4 Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haftet die Hofer Symphoniker gGmbH nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen in den Räumlichkeiten der Freiheitshalle. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Aufsichtspersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der Freiheitshalle bis zu 2 Wochen aufbewahrt und dann dem Fundbüro der Stadt Hof übergeben. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.

7.5 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Freiheitshalle nicht gestattet.

7.6 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

7.7 Fotografieren, Filmaufnahmen sowie Tonaufnahmen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung hierfür vorliegt.
Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist vom Besitzer im Beisein eines Vertreters der Geschäftsleitung zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.

7.8 Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

7.9 Die HOFER SYMPHONIKER GGMBH  übt in ihrer Spielstätte das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

7.10 Besuchern kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

7.11 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.


9. Haftung

Für Schäden haftet die Hofer Symphoniker gGmbH, aus welchen Rechtgründen auch immer, nur,

  • a) soweit die Hofer Symphoniker gGmbH  oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
  • b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • d) bei Mängeln, die die Hofer Symphoniker gGmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die Hofer Symphoniker gGmbH garantiert hat
  • e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet die Hofer Symphoniker gGmbH nicht.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haftet die Hofer Symphoniker gGmbH jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

10. Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

11. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzvor-schriften ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab der Spielzeit 2020/2021.

Hof, 01.09.20