Musikschulentgelte
Auszug aus der Gebührenordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker ab 01.09.2018:
Die vollständige Gebührenordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.
Sämtliche Schulgebühren sind Schuljahresgebühren, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsgebühren werden in 11 Raten (September bis Juli) im Einzugsverfahren von den Hofer Symphonikern eingehoben.
Die nachfolgend genannten Gebühren beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof.
Grundfächer der Elementaren Musikpädagogik
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
27,00 € / Monat
Instrumental- und Vokalfächer (Hauptfach) im Einzelunterricht
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (25 Min.)
48,30 € / Monat
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof (50 Min.)
86,30 € / Monat
Ensembleunterricht
(ausgenommen Percussion-Ensemble Melzer)
bei Belegung von Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach gebührenfrei
ohne Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach
15,00 € / Monat
Theorie als Ergänzungsfach
mit Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach) von mind. 50 Min. gebührenfrei
ohne bzw. mit weniger als 50 Min. Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach)
26,80 € / Monat
Ermäßigungen der Hauptfachgebühr ist auf Antrag möglich. Die Gebühren für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.