Musikschulentgelte

Auszug aus der Entgeltordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker ab 01.09.2018:

Die vollständige Entgeltordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.

Sämtliche Schulentgelte sind Schuljahresentgelte, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsentgelte werden in 11 Raten (September bis Juli) im Einzugsverfahren von den Hofer Symphonikern eingehoben.

Die nachfolgend genannten Entgelte beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof.

Grundfächer der Elementaren Musikpädagogik

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof

27,00 € / Monat

Instrumental- und Vokalfächer (Hauptfach) im Einzelunterricht

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(25 Min.)

48,30 € / Monat

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(50 Min.)

86,30 € / Monat

Ensembleunterricht
(ausgenommen Percussion-Ensemble Melzer)
bei Belegung von Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach entgeltfrei

ohne Instrumental-/Vokalunterricht
als Hauptfach

15,00 € / Monat

Theorie als Ergänzungsfach
mit Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach) von mind. 50 Min. entgeltfrei

ohne bzw. mit weniger als 50 Min. Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach)

26,80 € / Monat

Ermäßigungen des Hauptfachentgelts ist auf Antrag möglich. Die Entgelte für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.