Musikschulentgelte
Auszug aus der Entgeltordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker ab 01.09.2018:
Die vollständige Entgeltordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.
Sämtliche Schulentgelte sind Schuljahresentgelte, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsentgelte werden in 11 Raten (September bis Juli) im Einzugsverfahren von den Hofer Symphonikern eingehoben.
Die nachfolgend genannten Entgelte beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof.
Grundfächer der Elementaren Musikpädagogik
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
27,00 € / Monat
Instrumental- und Vokalfächer (Hauptfach) im Einzelunterricht
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(25 Min.)
48,30 € / Monat
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(50 Min.)
86,30 € / Monat
Ensembleunterricht
(ausgenommen Percussion-Ensemble Melzer)
bei Belegung von Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach entgeltfrei
ohne Instrumental-/Vokalunterricht
als Hauptfach
15,00 € / Monat
Theorie als Ergänzungsfach
mit Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach) von mind. 50 Min. entgeltfrei
ohne bzw. mit weniger als 50 Min. Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach)
26,80 € / Monat
Ermäßigungen des Hauptfachentgelts ist auf Antrag möglich. Die Entgelte für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.