Musikschulentgelte ab 01.09.2023
Auszug aus der Entgeltordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker ab 01.09.2023:
Die vollständige Entgeltordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.
Sämtliche Schulentgelte sind Schuljahresentgelte, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsentgelte werden in 11 Raten (September bis Juli) im SEPA-Lastschriftverfahren von den Hofer Symphonikern eingezogen.
Die nachfolgend genannten Entgelte beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof.
Grundfächer der Elementaren Musikpädagogik
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
28,00 € / Rate
Instrumental- und Vokalfächer (Hauptfach) im Einzelunterricht
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(25 Min.)
53,13 € / Rate
Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(50 Min.)
94,93 € / Rate
Ensembleunterricht
mit Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach an der Musikschule
entgeltfrei
ohne Instrumental-/Vokalunterricht
als Hauptfach an der Musikschule
16,50 € / Rate
Theorie als Ergänzungsfach ausschl. im Gruppenunterricht
mit Instrumtental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule) von mind. 50 Min.
entgeltfrei
mit weniger als 50 Min. Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule)
29,48 € / Rate
ohne Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule)
34,10 € / Rate
Ermäßigungen des Hauptfachentgelts ist auf Antrag möglich. Die Entgelte für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.