Musikschulentgelte ab 01.09.2023

Auszug aus der Entgeltordnung der Musikschule der Hofer Symphoniker ab 01.09.2023:

Die vollständige Entgeltordnung erhalten Sie im Musikschulbüro.

Sämtliche Schulentgelte sind Schuljahresentgelte, außer es ist etwas anderes angegeben und grundsätzlich im Voraus fällig. Die Unterrichtsentgelte werden in 11 Raten (September bis Juli) im SEPA-Lastschriftverfahren von den Hofer Symphonikern eingezogen.

Die nachfolgend genannten Entgelte beziehen sich auf Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz Stadt Hof.

Grundfächer der Elementaren Musikpädagogik

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof

28,00 € / Rate

Instrumental- und Vokalfächer (Hauptfach) im Einzelunterricht

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(25 Min.)

53,13 € / Rate

Schüler mit Hauptwohnsitz Stadt Hof
(50 Min.)

94,93 € / Rate

Ensembleunterricht

mit Instrumental-/Vokalunterricht als Hauptfach an der Musikschule

entgeltfrei

ohne Instrumental-/Vokalunterricht
als Hauptfach an der Musikschule

16,50 € / Rate

Theorie als Ergänzungsfach ausschl. im Gruppenunterricht

mit Instrumtental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule) von mind. 50 Min.

entgeltfrei

mit weniger als 50 Min. Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule)

29,48 € / Rate

ohne Instrumental-/Vokalunterricht (Hauptfach an der Musikschule)

34,10 € / Rate

Ermäßigungen des Hauptfachentgelts ist auf Antrag möglich. Die Entgelte für Erwachsene und auswärtige Schüler erhalten Sie in unserem Musikschulbüro.