Schuljahr 2021/22

Grundsätzlich keine speziellen Einschränkungen ab 03.04.2022 für den Musikschulbetrieb

Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 30.04.2022) gibt es grundsätzlich keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulbetrieb. Es gibt jedoch allgemeine Verhaltensempfehlungen, die wir in unseren Hygieneregeln aufgegriffen haben.
Helfen Sie mit, denn die Einhaltung der Empfehlungen dient zum Schutz von uns allen.

Download der Hygieneregeln vom 04.04.2022

Bei welchen Krankheitsanzeichen muss dem Musikunterricht auf jeden Fall ferngeblieben werden?

Bei akuten, erkältungs- und grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen und/oder Durchfall ist der Besuch des Musikunterrichts nicht erlaubt.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer hausärztlichen Praxis auf und besprechen die Symptome Ihres Kindes und das weitere Vorgehen. Grundsätzlich gilt: Ist Ihr Kind dem Unterricht an der allgemeinbildenden Schule ferngeblieben, so ist eine Teilnahme am Musikschulunterricht ebenfalls nicht möglich.

Beim Umgang mit eigenen Erkrankungen bzw. mit Erkrankungen Ihrer Kinder schließen uns den Regelungen für die allgemeinbildenden Schulen an, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus herausgegeben wurden.
Download der Info StMUK zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen vom 24.11.2021.